16.12.2019 Die EU-Whistleblowing-Richtlinie tritt in Kraft.
16.12.2021 Unternehmen ab 250 MA müssen ab jetzt sichere interne Meldekanäle bereitstellen.
16.12.2022 Der Bundestag verabschiedet das HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz.
10.02.2023 Der Bundesrat tritt voraussichtlich zusammen und verabschiedet das HinSchG.
11.05.2023 Der Bundestag verabschiedete das Hinweisgeberschutzgesetz mit den Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses.
12.05.2023 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesentwurf zu.
02.06.2023 Das HinSchG wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
02.07.2023 Das HinSchG tritt in Kraft und wird für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern zur Pflicht.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag, dem 11.05.23 das Hinweisgeberschutzgesetz mit den Änderungsvorschlägen des VermittlungsausschussesDer Bundestag verabschiedete am Donnerstag, dem 11.05.23 das Hinweisgeberschutzgesetz mit den Änderungsvorschlägen des VermittlungsausschussesDer Bundestag verabschiedete am Donnerstag, dem 11.05.23 das Hinweisgeberschutzgesetz mit den Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses17.12.2023 Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen spätestens ab jetzt sichere interne Meldekanäle bereitstellen.