Ihre Firma. Ihr Hinweisgebersystem.
Für den Mittelstand.

Hinweisgeberschutzgesetz: Ihre Pflicht ist unser Auftrag.

Hconsult Hinweisgeber-Portal: Mit unserer Lösung erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Rechtssicher, anonym und trotzdem transparent erfahren Sie, was früher im Verborgenen geblieben wäre - mit positiven Auswirkungen für alle Rechtschaffenen.

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Was kostet ein digitales Hinweisgebersystem?

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Leistungen

Hconsult Hinweisgeberschutz Portal

Unser Hconsult Hinweisgeberschutz Portal

Hinweisgeberschutzgesetz. Mittelstandsbedürfnisse.
Die HCONSULT Lösung!

Das Hinweisgeberschutz Portal vom verlässlichen Mittelstandsbegleiter.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, offiziell als Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, bekannt, ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union.

 

Die Richtlinie zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgebern) in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. Sie soll Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Kenntnis von Verstößen gegen das EU-Recht erlangen, einen Schutz bieten, wenn sie diese Verstöße melden.

 

Die Richtlinie umfasst verschiedene Aspekte des Whistleblowing-Schutzes, einschließlich der Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, geeignete Kanäle für die Meldung von Verstößen einzurichten und sicherzustellen, dass die Hinweisgeber angemessen geschützt sind. Die Richtlinie sieht auch vor, dass die Meldungen vertraulich behandelt werden und dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kündigungen oder Schikanen, geschützt werden müssen.

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die meisten Stellen, öffentliche wie private, vereinheitlicht werden. und die unmittelbar auch in Deutschland gilt. Seit dem 25. Mai 2018 bildet die DSGVO zusammen mit anderen Rechtsnormen den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.

Um die EU-Whistleblower-Richtlinie in ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)  zu überführen waren zahlreiche Vorarbeiten notwendig. Die bisher nicht integrierten einzelnen Gesetze oder Gesetzesteile zum Schutz von hinweisgebenden Personen mussten analysiert und angepasst werden. 

 

So zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, Soldatengesetz, Gewerbeordnung, Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, Geldwäschegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz.

 

Das vorliegende Hinweisgeberschutzgesetz soll nun bestmöglich hinweisgebende Personen vor Repressalien schützen. Ziel ist, dass Geben von Hinweisen attraktiver und damit wahrscheinlicher zu machen. Durch diese Hinweise können schädliche Einflüsse auf Wohl und Wachstum des gesellschaftlichen Reichtums eingedämmt werden.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung in Deutschland zur Achtung der Menschenrechte durch die Umsetzung von bestimmten Sorgfaltspflichten. Salopp gesagt soll damit verhindert werden, dass der Konsum in Europa bzw. Deutschland auf dem Wegschauen von schlechten Produktionsbedingungen weiter vorne in der Lieferkette fußen kann. In der Vergangenheit wurde weniger bis kein Fokus darauf gelegt, wie die Vorprodukte innerhalb der Lieferkette hergestellt und produziert wurden. Durch den Preisdruck verschlechterten sich diese Bedingungen immer weiter. Das LkSG soll diesem Umstand jetzt Einhalt gebieten und die Verantwortung der Verbraucher in Europa verdeutlichen.

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Unser Hinweisgeberschutz Portal bietet Ihnen

HINWEISGEBERYSTEM

Für Unternehmen

Hinweisgeberschutzgesetz: zusätzliche Pflichten für Ihr Unternehmen. Was müssen Sie tun? Welche Strafen drohen? Die Lösung: das Hinweisgeber-Portal! Ihre Vorteile bei der Nutzung:

  • Ein Hinweisgebersystem ist ein sicherer, interner Meldekanal, über den eingehende Hinweise überprüft und nachverfolgt werden mit anschließender professioneller Weiterbearbeitung.
  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen ab dem 17.12.2023 ein Hinweisgebersystem eingeführt haben. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen nun ab dem 02. Juli 2023 ein geeignetes System vorhalten.
  • Was passiert, wenn Sie kein Meldesystem einrichten? Bis zu 50.000 Euro Bußgeld sind ein guter Grund, das Hinweisgeber-Portal von HCONSULT zu nutzen.
  • Erleidet eine hinweisgebende Person Repressalien (z.B. weil der Prozess in Ihrem Unternehmen nicht gesetzeskonformen abläuft und die Anonymität nicht gewahrt wurde), so werden bis zu 50.000 EUR Bußgeld fällig.
  • Sie richten ein Hinweisgeber-Portal von Hconsult für Ihre Unternehmen ein und erfüllen damit die gesetzliche Pflicht einfach und preiswert.
  • Sie erhalten VOR einer reputationsschädlichen, öffentlichen Meldung einen internen Hinweis über Ihren rechtskonformen Meldekanal.
  • Die komplexen Anforderungen an einen Meldekanal (wie durchgehende Anonymität des Hinweisgebers) werden gewährleistet.
  • Die Filterwirkung des Portals bezüglich der Relevanz von Hinweisen führt dazu, dass Sie sich mit den wichtigen Sachen beschäftigen.

HINWEISGEBERYSTEM

Für Hinweisgeber

Informationen

Wissenswertes

Sie haben vermutlich vom Wirecard Skandal gehört. Eine Firma namens Wirecard, in der rechtlich unlautere Dinger gedreht wurden. Doch fast alle Beteiligten haben weggeschaut, geschwiegen und geduldet. Eventuell haben Beteiligten auch Missstände anzeigen wollen. Doch sie hatten keine gesetzlich vorgeschriebene, in jeder Firma vorhandene Einrichtung zur Hand, bei der sie einerseits ihre Informationen qualifiziert weitergeben konnten. Andererseits jedoch auch nicht befürchten mussten, aufgrund der Weitergabe Repressalien zu erleiden. Somit unterblieb die Anzeige.

Ein Hinweisgebersystem löst genau dieses Problem und stellt ein verlässliches und sicheres System zur Verfügung, um gefahrlos hinweisen zu können. Hinweise werden dort qualifiziert eingegeben und weiterbearbeitet.

  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen ab Anfang Juli 2023 ein solches System haben.
  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern haben noch eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023 (§42 HinSchG).
  • Auch Einrichtungen des öffentlichen Sektors und Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen ab spätestens Ende 2023 sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber bereitstellen.

Es setzt die Hemmschwelle herab für die Hinweise, die zu den Verbesserungen für die Organisation führen (für die Gesamtheit aller Arbeitnehmerinnen). Es stellt zum ersten Mal die Möglichkeit bereit, dass das Unternehmen den Hinweis SELBST erhält. Um sich dann entweder in Eigenanzeige in eine bessere strafrechtliche Position zu bringen oder die Angelegenheit in rechtskonformen Rahmen zu bringen ohne staatlichen Druck von außen. Somit erhält das Unternehmen die Möglichkeit, seine „Arbeitgebermarke“ zu verbessern.

Die Antwort hierzu findet man unter der Frage „Welches Problem löst ein Hinweisgebersystem?“

  1. Ihren Mitarbeitern wird die Meldestelle, also das Hinweisgeberportal, bekanntgegeben.
  2. Der Hinweisgeber (Whistleblower) gibt seinen Hinweis über das anonyme Hinweisgeberportal ab 
  3. Die Meldestelle führt eine Eingangsprüfung durch und leitet den Hinweis an die Ansprechpartner im Unternehmen weiter. 
  4. Die Ansprechpartner verteilen die Hinweise an die für den jeweiligen Prozess Verantwortlichen.
  5. Der Prozessverantwortliche, leitet die notwendigen Maßnahmen zur Abstellung des Verstoßes ein.
  6. Nach Abschluss der Bearbeitung wird der Hinweis durch die Meldestelle gesetzeskonform archiviert und der Hinweisgeber über den Sachstand informiert.

Ein Hinweisgeber ist

  • eine natürliche Person,
  • die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit
  • oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit
  • Informationen über Verstöße erlangt hat
  • und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen meldet oder offenlegt.

Ein Hinweis ist ein (An)Zeichen (Indikation, Index) oder ein Anzeiger bzw. eine Anzeige, die dazu verhilft, zu einer neuen Erkenntnis zu gelangen. Ein Hinweis ist die Weitergabe von Informationen über Verstöße.

Verstöße sind

  • Handlungen oder Unterlassungen
    • im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit,
    • die rechtswidrig sind
      • und die Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach HinSchG  § 2 fallen

oder

  • missbräuchlich sind,
    • weil sie dem Ziel oder dem Zweck der Regelungen in den Vorschriften oder Rechtsgebieten zuwiderlaufen die in den sachlichen Anwendungsbereich nach HinSchG § 2 fallen.

Der sachliche Anwendungsbereich nach HinSchG §2:

  • (1) Dieses Gesetz gilt für die Meldung (HinSchG § 3 Absatz 4) und die Offenlegung (HinSchG § 3 Absatz 5) von Informationen über
    • Verstöße, die strafbewehrt sind,
    • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, …,
    • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder …

Besonders stehen im Fokus

  • Mobbing oder Belästigung
  • Korruption oder Bestechung
  • Unterschlagung oder Betrug
  • Diebstahl
  • Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften

Der Schutz von Personen, die den Mut aufbringen, Hinweise zu geben, soll durch das Hinweisgeberschutzgesetz deutlich erhöht werden. Der Schutz vor beruflichen Repressalien ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes.

Das Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen,

  • die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder
  • im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit
  • Informationen über Verstöße erlangt haben und
  • diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

 

Darüber hinaus werden Personen geschützt,

  • die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind,
  • sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Laut einer Studie des Wirtschaftswissenschaftlers Friedrich Schneider von der Universität Linz entstand der deutschen Wirtschaft im Jahr 2012 durch Bestechung und Vorteilsannahme (Korruption) ein Schaden von 250 Milliarden Euro. Korruption als nur ein Fokusthema hat folgende Konsequenzen

  • Für Unternehmen:
    • Finanzieller Schaden
  • Für Gesellschaften:
    • Weniger Wohlstand, Wachstum und Wohlbefinden
    • Geringere Arbeits- und Kapitalproduktivität
    • Weniger Freiheit, weniger Verlässlichkeit
    • Mehr Schattenwirtschaft
    • Mehr Ungleichheit
    • Vertrauensverlust in die Demokratie
    • Erosion des Sozialkapitals

Korruptionsschäden in Unternehmen

Knapp die Hälfte der Unternehmen befürchtet Umsatzverluste durch Korruption in der Höhe von ein bis zehn Prozent. Dazu kommen weitere 15 Prozent an Unternehmen, die diese Verluste gar auf bis zu 30 Prozent beziffern. Schätzungen der Unternehmen selbst gehen von einem durchschnittlichen Umsatzverlust von 6 Prozent durch Korruption aus. Der BKA-Bundeslagebild von 2021 zeigt: Besonders die schweren Fälle der Bestechlichkeit u. Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 300 StGB) sind stark angestiegen. Das Baugewerbe ist die am häufigsten betroffene Branche; die Wirtschaft ist vor der öffentlichen Verwaltung das bevorzugte Ziel.

Korruptionsschäden in öffentlichen Ämtern und Verwaltung

Die Kriminologie bezeichnet Korruption als Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer wirtschaftlichen Funktion oder eines Politikmandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative. Dabei soll ein Vorteil für sich selbst oder einen begünstigten Dritten zulasten der Allgemeinheit erzielt werden.

16.12.2019 Die EU-Whistleblowing-Richtlinie tritt in Kraft.

16.12.2021 Unternehmen ab 250 MA müssen ab jetzt sichere interne Meldekanäle bereitstellen.

16.12.2022 Der Bundestag verabschiedet das HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz.

10.02.2023 Der Bundesrat tritt voraussichtlich zusammen und verabschiedet das HinSchG.

11.05.2023 Der Bundestag verabschiedete das Hinweisgeberschutzgesetz mit den Änderungsvorschlägen      des Vermittlungsausschusses.

12.05.2023 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesentwurf zu.

02.06.2023 Das HinSchG wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

02.07.2023 Das HinSchG tritt in Kraft und wird für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern zur Pflicht.

Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag, dem 11.05.23 das Hinweisgeberschutzgesetz mit den Änderungsvorschlägen des VermittlungsausschussesDer Bundestag verabschiedete am Donnerstag, dem 11.05.23 das Hinweisgeberschutzgesetz mit den Änderungsvorschlägen des VermittlungsausschussesDer Bundestag verabschiedete am Donnerstag, dem 11.05.23 das Hinweisgeberschutzgesetz mit den Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses17.12.2023 Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen spätestens ab jetzt sichere interne Meldekanäle bereitstellen.

Als Hinweisgeber Business Practices Office (BPO) wird die unternehmenseigene Meldestelle einer großen Firma bezeichnet. Sie nimmt die Hinweise der Hinweisgeber auf und leitet sie weiter.

Kleinere Firmen haben für die Einrichtung eines BPO häufig den finanziellen Spielraum nicht. Aus diesem Grund gibt es das Hinweisgeberschutz Portal von HConsult. Das Hinweisgeberschutz Portal ist das Äquivalent der kleineren Firmen zu den BPO der großen Firmen.

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